Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es
ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab
von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen,
dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht
vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung
abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser
beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu
überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das
Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt
zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf
beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.